Reform des kirchlichen Datenschutzgesetzes tritt in Kraft
Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und die Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO) sind durch den VDD novelliert worden.
Die Vollversammlung des Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in ihrer Sitzung am 24. November 2025 die Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und die Änderung der Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO) beschlossen.
Mit dem Beschluss der Vollversammlung konnte ein mehrjähriger Überarbeitungsprozess des kirchlichen Datenschutzgesetzes erfolgreich abgeschlossen werden. Das Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes und der Durchführungsverordnung zum KDG erfolgte in den (Erz-)Diözesen zum 01.03.2026.
Für die Diözese Rottenburg-Stuttgart erschienen die Neufassungen des KDG und der KDG-DVO als Änderungsgesetz und in der Lesefassung in einer Sonderausgabe des Kirchlichen Amtsblatts für die Diözese Rottenburg-Stuttgart 2026 Nr. 04 (073-128).
Aufgrund der Neufassungen ist jeder Verantwortliche aufgerufen, die internen Datenschutzmaßnahmen zu evaluieren und anzupassen. Daher hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragen für die Einrichtungen eine Hilfestellung veröffentlicht, die darstellt, ob bzw. welche Änderungen bei den wesentlichen datenschutzrechtlichen Pflichten erforderlich werden könnten: AH-Umsetzung-KDG-Novelle_1.0
Die Stabsstelle Datenschutz wird in den nächsten Wochen weitere Informationen und Hilfestellungen zu den Änderungen und Neuregelungen geben.

