Praxishilfen der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten
Die Praxishilfen der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands dienen als Orientierungshilfe, wie nach Auffassung der Diözesandatenschutzbeauftragten das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in der praktischen Anwendung ausgelegt werden sollte.
Die => Praxishilfen schreiben keine verbindliche Auslegung vor, sondern stellen die jeweils gegenwärtige Interpretation der Vorschriften durch die Diözesandatenschutzbeauftragten dar.