A. Nützliches Wissen

Warum ist Datenschutz so wichtig?

Die Aufgabe des Datenschutzes ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser Daten zu schützen.

Welches Gesetz gilt?

Seit dem 25.05.2018 gilt europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Kern der Verordnung ist das sogenannte „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ eines Jeden. Jeder Mensch soll grundsätzlich die Hoheit darüber haben, was mit Informationen (personenbezogene Daten) über ihn geschieht.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Die Kirchen haben die Bestimmungen der DSGVO mit eigenen Regelungen durch das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) umgesetzt. Zum 24.05.2018 ist das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) in Kraft getreten und wurde im Amtsblatt vom 05.03.2018, Nr. 4 veröffentlicht. Die Ordnung über den Kirchlichen Datenschutz (KDO) wurde durch den Erlass des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) ersetzt.

Für wen gilt das KDG?

Das KDG gilt für kirchliche Stellen im Bereich der katholischen Kirche. Dazu gehören nicht nur Diözesen, Kirchengemeinden, Kirchenstiftungen, Kirchengemeindeverbände, etc. sondern auch sonstige kirchliche Rechtsträger wie beispielsweise Verbände, kirchliche Körperschaften oder Stiftungen, etc. (vgl. § 3 KDG).