F. Kindergarten

Datenschutz in der Kindertagesstätte

Mit den überarbeiteten FAQs stellt die Stabsstelle Datenschutz für Leitungen und Beschäftigte der Kindertagesstätten (Kitas) eine aktualisierte Handreichung für ihre Arbeit zur Verfügung.

Viele der angeführten Beispiele beruhen auf Anfragen, die bei der Stabsstelle Datenschutz eingegangen sind. Die Handlungsempfehlungen und Beispiele stehen immer in Beziehung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG).

Die Liste der FAQs ist nicht abschließend. Änderungen der Gesetzeslage und neue Erfahrungen und Problemstellungen in der Praxis können Anpassungen und Änderungen unserer Empfehlungen erforderlich machen.

Die Stabsstelle Datenschutz hat als betrieblicher Datenschutzbeauftragter ausschließlich beratende und unterrichtende Aufgaben. Welche unserer Empfehlungen letzten Endes vor Ort umgesetzt werden, liegt in der Entscheidung und Verantwortung der Kita-Leitung bzw. des jeweiligen Trägers der Kita.

Stand Februar 2024