Datenschutzkonzept

Nach § 15 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) stellt der Verantwortliche sicher, dass ein Konzept zur datenschutzrechtlichen Ausgestaltung der IT-Systeme (Datenschutzkonzept) erstellt und umgesetzt wird.
Die Erstellung und die Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes sind somit verbindlich für alle Einrichtungen, folglich auch für alle Kitas.
Ein bearbeitetes Datenschutzkonzept dient primär der Kita bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen nach dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) – einschließlich der Dokumentations- und Rechenschaftspflichten – und hilft, die maßgeblichen Themen mit dem aktuellen Bearbeitungsstand im Überblick zu behalten. Zur Unterstützung des Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen stellt die Stabsstelle Datenschutz ein Muster für die Erarbeitung eines Datenschutzkonzeptes bereit.
Die Stabsstelle Datenschutz hat ein Muster für ein konkretes Datenschutzkonzept entwickelt. Dieses Muster steht im Mitarbeiterportal in der Gruppe „Stabsstelle Datenschutz“ in editierbarer Form zum Download bereit.
Ergänzend bietet die Stabsstelle Datenschutz Einführungsveranstaltungen per Videokonferenz an. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, Fragen zur Einführung und Umsetzung des Konzeptes zu stellen. Grundlagenkenntnisse zum kirchlichen Datenschutz setzen wir hierbei voraus.
Eine Anmeldung für das Schulungsangebot der Stabsstelle Datenschutz ist über die Website des Instituts für Fort- und Weiterbildung möglich.
Sollten Sie das Datenschutzkonzept als gebundenes Exemplar wünschen, können Sie dies gerne unter Angabe der Anschrift per E-Mail unter datenschutz(at)bo.drs.de oder telefonisch unter 07472 / 169-890 bestellen.

