Betroffenenrechte

Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) räumt Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (betroffene Personen), eine Reihe von Rechten ein, die sie gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen können.

Zu diesen Rechten gehören insbesondere:

- das Recht auf Auskunft nach § 17 KDG,

- das Recht auf Berichtigung nach § 18 KDG,

- das Recht auf Löschung nach § 19 KDG,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach § 20 KDG,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach § 22 KDG,

- das Widerspruchsrecht nach § 23 KDG und

- das Recht auf Beschwerde nach § 48 KDG.

In der Praxis am häufigsten anzutreffen ist das Auskunftsrecht, hier muss der Verantwortliche (z. B. die Kirchengemeinde, der Kindergarten oder die Sozialstation) der betroffenen Person innerhalb eines Monats Auskunft erteilen, ob personenbezogenen Daten von diesem verarbeitet werden. Sofern personenbezogene Daten des Anfragenden verarbeitet werden, sind die in § 17 Abs. 1 KDG festgelegten Informationen mitzuteilen.  

Um Ihnen als Verantwortlichen, die Bearbeitung einer Auskunftsanfrage zu erleichtern, stellen wir eine Checkliste Auskunftsverlangen gemäß § 17 KDG zur Verfügung.

Bei spezifischen Fragen können Sie sich gerne an die Stabsstelle Datenschutz wenden.