Erstellung und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes
Gemäß § 15 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) stellt der Verantwortliche sicher, dass ein Konzept zur datenschutzrechtlichen Ausgestaltung der IT-Systeme (Datenschutzkonzept) erstellt und umgesetzt wird.
Ein Datenschutzkonzept dokumentiert die Art und den Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verantwortlichkeiten bei der Datenverarbeitung sowie deren Rechtsgrundlagen und Zwecke und beschreibt die in der Einrichtung umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz.
In einem Datenschutzkonzept werden alle datenschutzrechtlichen Aspekte der datenverarbeitenden Stelle in einer Dokumentation zusammengefasst. Ein bearbeitetes Konzept dient der Standortbestimmung (Ist-Zustand) und unterstützt bei der Angleichung an den Sollzustand.
Im Falle einer Vor-Ort-Prüfung durch die Datenschutzaufsicht kann es als Nachweis für eine gesetzeskonforme Datenverarbeitung verwendet werden und reduziert den dann entstehenden Aufwand erheblich.
Die Stabsstelle Datenschutz hat ein Muster für ein konkretes Datenschutzkonzept entwickelt. Dieses Muster steht im Mitarbeiterportal in der Gruppe „Stabsstelle Datenschutz“ in editierbarer Form zum Download bereit.
Ergänzend bietet die Stabsstelle Datenschutz Einführungsveranstaltungen per Videokonferenz an. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, Fragen zur Einführung und Umsetzung des Konzeptes zu stellen. Grundlagenkenntnisse zum kirchlichen Datenschutz setzen wir hierbei voraus.
Eine Anmeldung für das Schulungsangebot der Stabsstelle Datenschutz ist über die Website des Instituts für Fort- und Weiterbildung möglich.
Sollten Sie das Datenschutzkonzept als gebundenes Exemplar wünschen, können Sie dies gerne unter Angabe der Anschrift per E-Mail unter datenschutz(at)bo.drs.de oder telefonisch unter 07472 / 169-890 bestellen.

