Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Die Datenschutzgesetze fordern von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern ein Schutzniveau, das dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessen ist (vgl. § 26 KDG). Um die jeweils eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nachweisen zu können, sind diese zu dokumentieren.  

Die IT-Partner der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben sich zur Einhaltung der drsStandards und zur Nutzung bestimmter IT-Systeme verpflichtet. Das betrifft auch die Umsetzung und Dokumentierung der zugehörigen und (durch die drsStandards) zum Teil bereits vorgegebenen TOM. Daher sollte die Einrichtung ihre TOM gemeinsam mit dem IT-Partner festlegen und dokumentieren.

Um Ihnen die Erfüllung Ihrer Nachweispflicht zu erleichtern, hat die Stabsstelle Datenschutz ein Muster mit beispielhaften Maßnahmen vorbereitet, welches Sie für die Dokumentation der TOM verwenden können. Sie finden das Muster mit entsprechenden Ausfüllhinweisen in der Gruppe „Stabsstelle Datenschutz“ im Mitarbeiterportal.