VVT für diözesane Einrichtungen

Nach dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) sind alle Verantwortlichen der Einrichtungen verpflichtet, ein Verzeichnis aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Verarbeitungstätigkeiten zu führen (§ 31 Abs. 1 KDG i.V.m. § 1 KDG-DVO).

Bei dem Verarbeitungsverzeichnis handelt es sich um ein Formular (Vorblatt, Verfahren und TOM´s), welches für jede Tätigkeit ausgefüllt werden muss, bei der personenbezogene Daten anderer erfasst und verarbeitet werden.

Die Dokumentation dient dabei nicht nur der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde, sondern zugleich der Selbstkontrolle, sowie der Kontrolle der Auftragsverarbeitenden durch die Verantwortlichen.

Im Folgenden finden Sie Informationen und Mustervorlagen zur Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT).

Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre Einrichtung jeweils ein Vorblatt sowie für jedes Verfahren (Geschäftsprozess) ein Formular benötigen.