VVT für das Verwaltungszentrum, die Kirchengemeinde/ Pfarrbüro und den Kindergarten/ Kita

Nach dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) sind alle Verantwortlichen der Einrichtungen verpflichtet, ein Verzeichnis aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Verarbeitungstätigkeiten zu führen (§ 31 Abs. 1 KDG i. V. m. § 1 KDG-DVO).

Bei dem Verarbeitungsverzeichnis handelt es sich um ein Formular (Vorblatt und Verfahren), welches für jede Tätigkeit ausgefüllt werden muss, bei der personenbezogene Daten anderer erfasst und verarbeitet werden.

Die Dokumentation dient dabei nicht nur der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde, sondern zugleich der Selbstkontrolle, sowie der Kontrolle der Auftragsverarbeitenden durch die Verantwortlichen.

Im Folgenden finden Sie Informationen und Mustervorlagen zur Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Die Muster für Dekanate und Verwaltungszentren erhalten Sie auf Anfrage direkt bei der Stabsstelle Datenschutz.

Sie müssen für jede Einrichtung das entsprechende Vorblatt und die Excel-Tabelle „VVT Vorlage (mit Ausfüllhinweis)“ ausfüllen. Die bereitgestellten Muster dienen Ihnen als Hilfestellung.